Sachkundeprüfung gem. §34a GewO
in Verbindung mit §5 der BewachV
Ziel:
Die Sachkundeprüfung soll den Nachweis erbringen, dass Personen die gewerbsmäßig
Wach- und Sicherheitstätigkeiten ausüben, die notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnisse sowie deren praktische Anwendung in einem Umfang erworben haben, die ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung dieser Wachaufgaben ermöglicht.
Dieses muss jeder – Unternehmer wie Angestellter – der folgende Tätigkeiten ausüben will:
- Sicherungs-, Kontroll- und Ordnungsdienst in öffentlichen Bereichen
- Sicherungsdienst im Handel, z.B. Kaufhausdetektive
- Sicherungs- und Ordnungsdienst bei Zugangsgeschützten Großveranstaltungen (in leitender Funktion)
- Einlasskontrollen in gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher)
- Sicherungs- und Kontrolldienst, z.B. im Bereich Justiz, in Gewahrsamseinrichtungen, Asylbewerberheimen (in leitender Funktion)
- Sicherungsdienst im Bereich von Gleisen (Bahnschutz)
- Sicherungs- und Kontrolldienst im öffentlichen Nahverkehrsbereich (z.B. Fahrscheinkontrolle)
Teilnehmer:
Voraussetzung ist ein Mindestalter von 18 Jahren, körperliche Eignung,
einwandfreies Führungszeugnis, deutsche Sprache.
Themeninhalte:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Gewerberecht
- Datenschutz
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Straf- und Strafverfahrensrecht (StGB u. StPO)
- Umgang mit Verteidigungswaffen
- Unfallverhütungsvorschriften (Grundsätze der Prävention, DGUV 23 )
- Umgang mit Menschen (insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen, interkulturelle Kompetenz)
- Grundzüge der Sicherheitstechnik, Vorbeugender Brandschutz
Lehrgangskosten:
6 Tage 450,00€
Prüfungsgebühren:
Belaufen sich auf 150,00 € und werden direkt von der zuständigen IHK in Rechnung gestellt.
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