Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)
Diese Ausbildung ist der Ende 2005 entfallenen Ausbildung IHK geprüfte Werkschutzfachkraft gleich zu setzen.
Teilnehmer:
Voraussetzung ist das vollendete 24. Lebensjahr, körperliche Eignung, einwandfreies Führungszeugnis, deutsche Sprache, Erste Hilfe Kurs höchstens 24 Monate alt, Berufsabschluss. Es wird eine zweijährige Berufserfahrung in der Sicherheit vorausgesetzt.
Themengebiete:
Handlungsbereich „Rechts- und Aufgabenbezogenes Handeln“
1. Rechtskunde
2. Dienstkunde
Handlungsbereich „Gefahrenabwehr sowie Einsatz von
Schutz- und Sicherheitstechnik“
3. Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen
4. Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
5. Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
Handlungsbereich „Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln“
6. Situationsbeurteilung und –bewältigung
7. Kommunikation
8. Kunden- und Serviceorientierung
9. Zusammenarbeit
Der Lehrgang findet berufsbegleitend an 2 Samstagen im Monat statt.
Lehrgangskosten: Auf Anfrage
Prüfungsgebühren:
Werden direkt von der zuständigen IHK in Rechnung gestellt.
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